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PERSONALextern
Karl-Heinz Heuer mehr Service im Personalwesen Laufende Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG. |
Wir
rufen Sie gern zurück!
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Nennt der Arbeitgeber den Beschäftigten keine
Beschwerdestelle, verstößt er grob gegen seine Pflichten
nach dem AGG. Der Betriebsrat kann ihn dann dazu gerichtlich
verpflichten lassen (§ 17 Abs. 2 AGG). jetzt
Kenntnisse auffrischen und vertiefen!
nächster Termin:
15.03.2012
in München, Quality Hotel Muenchen Messe |
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Arbeitnehmerdatenschutz in der PraxisWas darf der Arbeitgeber noch von seinem Arbeitnehmer
wissen? Bereits durch das AGG-Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wurde das Fragerecht des Arbeitgebers eigeschränkt. Jetzt drohen auch noch Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz! Seminar: Was darf der Arbeitgeber noch von seinem
Arbeitnehmer wissen? |
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Neu! Noch mehr sparen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch Online-Erfassung
Personalabrechnung
Wir bieten für
*Preis per Abrechnungsfall monatlich . **Standardlohnarten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (ohne Sonderlohnarten wie Baulohn, Tariftabellen, öffentl. Dienst usw.), Buchungsliste mit Standardkontenrahmen Buchhaltung (SKR3, SKR4). Abweichende Anforderungen gegen Aufpreis! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab 1.1.2007 = 19%. |
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weiter zu
SBlohn... SBlohn unsterstützt ab sofort SKR 51 den neuen Kontenrahmen für die Kfz-Branche! Mit dem markenübergreifenden und mehrfilialfähigen Kontenrahmen SKR 51 bieten wir dem KFZ-Handel eine abgestimmte preiswerte Lösung für die Lohn-und Gehaltsabrechung. SKR51 ist ab sofort bei uns Standard ohne Zusatzkosten! Weitere Informationen... |
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Aktuelle
Informationen zum Thema Sofortmeldung ab 1.1.2009
weiter.. |
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| Hinweise für das Schaustellergewerbe ... | |||||||
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