PERSONALextern
Karl-Heinz Heuer
mehr Service im Personalwesen
Laufen
de Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG.
 Wir rufen Sie gern zurück!     
         

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert die Benennung einer Beschwerdestelle!

Nennt der Arbeitgeber den Beschäftigten keine Beschwerdestelle, verstößt er grob gegen seine Pflichten nach dem AGG. Der Betriebsrat kann ihn dann dazu gerichtlich verpflichten lassen (§ 17 Abs. 2 AGG). 

jetzt Kenntnisse auffrischen und vertiefen!
Aktuelle Seminare zum Thema AGG:
 

Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis

nächster Termin: 15.03.2012  in München, Quality Hotel Muenchen Messe
                         22.03.2012  in Hannover, ANDOR Hotel Plaza , Hannover

       ... weitere Informationen          


Arbeitnehmerdatenschutz in der Praxis

Was darf der Arbeitgeber noch von seinem Arbeitnehmer wissen?
Der neue Gesetzentwurf - eine Herausforderung für alle Arbeitgeber!

Bereits durch das AGG-Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wurde das Fragerecht des Arbeitgebers eigeschränkt. Jetzt drohen auch noch Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz!

Seminar: Was darf der Arbeitgeber noch von seinem Arbeitnehmer wissen?
Fragerecht des Arbeitgebers. Inhalt und Termine folgen sobald der endgültige Inhalt der Regelungen feststeht. Info-Anforderung


Neu! Noch mehr sparen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch Online-Erfassung

Personalabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind zeit- und kostenintensiv. Immer wieder neue Gesetze, Tarife und Vorschriften müssen termingerecht und korrekt berücksichtigt werden. Mit unserem Lohn- und Gehaltsabrechungsservice  können Sie sich jetzt von diesen teuren Routinearbeiten lösen, damit realisieren Sie kurzfristig nachhaltige Kosteneinsparungen und konzentrieren sich auf die wirklich wertschöpfenden Prozesse. Das heißt fokussierter, effizienter, schlagkräftiger arbeiten und sich dabei auf eine zuverlässige und umfassende Servicequalität verlassen.

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Standardabrechnungen SBlohn zum Komplettpreis + keine Einrichtungskosten:    

je Abrechnung nur 4,99*

*Preis per Abrechnungsfall monatlich . **Standardlohnarten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (ohne Sonderlohnarten wie Baulohn, Tariftabellen, öffentl. Dienst usw.), Buchungsliste mit Standardkontenrahmen Buchhaltung (SKR3, SKR4). Abweichende Anforderungen gegen Aufpreis! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab 1.1.2007 = 19%.

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SBlohn unsterstützt ab sofort SKR 51 den neuen Kontenrahmen für die Kfz-Branche!  
Mit dem markenübergreifenden und mehrfilialfähigen Kontenrahmen SKR 51 bieten wir dem KFZ-Handel eine abgestimmte preiswerte Lösung für die Lohn-und Gehaltsabrechung. SKR51 ist ab sofort bei uns Standard ohne Zusatzkosten!
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So optimieren Sie Ihren Personaleinsatz:

Eine Personaleinsatzplanung benötigen Sie, wenn Sie unterschiedliche Abteilungen im Schichtbetrieb oder mit flexibel eingesetzten Arbeitskräften mit ausreichender Anzahl von Mitarbeitern zu besetzen haben.

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Reisekosten online

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Aktuelle Informationen zum Thema Sofortmeldung ab 1.1.2009 weiter..

Ihr Partner beim Versenden von Sofortmeldungen

Gehören Sie zu den betroffenen Gewerben?
Kostenlose Sofortmeldung bei SBLohn 

Egal wie kurzfristig Sie Ihre Mitarbeiter einstellen, als registrierter SBLohn Kunde können Sie Ihre Neueinstellungen 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche über Internet-Erfassungsmaske online übermitteln. Wir erstellen für unsere Abrechnungskunden sowohl die notwendigen Sofortmeldungen als auch die weiterhin erforderlichen üblichen Meldungen für die Krankenversicherung ohne Aufpreis. Die ebenfalls erforderlichen Hinweise für Ihre Arbeitnehmer gem. §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erhalten Sie zum Ausdruck und Unterschrift durch den Arbeitnehmer als PDF Dokument. weiter..

Hinweise für das Schaustellergewerbe ...  



Wir sind Mitglied im Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V.
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