In Umfragen bezeichnen 91 %
der befragten Steuerberater Lohn- und Gehaltsabrechnungen als nicht
profitabel. Gehören Sie auch dazu?
Weiterhin wurde festgestellt, dass in einer Kanzlei
mit weniger als zehn Mitarbeitern im Durchschnitt 5,8 Mitarbeiter mit der
Lohn- und Gehaltsabrechnung beschäftigt sind, um diese auch bei Krankheit,
Urlaub und eventuellem Mutterschaftsurlaub fortführen zu können. Bei den
ständigen Gesetzes- und EDV - Änderungen ist der Schulungsbedarf im Bereich
der Lohn- und Gehaltsabrechnung enorm.
Weitere Gründe, warum unser Abrechungsservice für Sie als
Partner interessant sein kann:
- Ihr Lohnbuchhalter könnte Entlastung gebrauchen
- Schwierige Mandate belasten den Ablauf im Büro
- Ein Mitarbeiter soll von Lohnbuchhaltung entlastet
werden, da Arbeitskraft in der Finanzbuchhaltung fehlt
- Spezialkenntnisse für KUG und ATZ fehlen
- Sie entscheiden sich, in Zukunft nur noch in der
Beratung tätig zu sein, um Ihre eigenen Geschäftsbereiche auszubauen
- Als Partner des Steuerberaters arbeiten wir mit
Ihnen „Hand in Hand" und übermitteln alle relevanten Daten für die
Finanzbuchhaltung im gewünschten Datenformat ohne Zusatzkosten an Sie
weiter.
- Unser Abrechungsservice ist für Sie vor allem aber
eins: kein Grund zur Sorge. Denn wir arbeiten ausschließlich im
Personalbereich und verstehen uns als Partner der Steuerberater. Ihre
Geschäftsbeziehung zu Ihrem Mandanten bleibt dabei unangetastet.
- Empfehlen Sie uns weiter: Ihre Mandanten werden
diesen Insider-Tipp als eine persönliche Serviceleistung zu schätzen
wissen.
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