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Neu! Die Bundesregierung serviert neue verschärften Meldepflichten und härtere Strafen!

Ab 1.1.2009 wird eine Meldung bei der Sozialversicherung am Tag des Arbeitsbeginns erforderlich!

Nach einem neuen Gesetzentwurf sollen  sollen für verschiedene Branchen Arbeitgeber den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung melden. Bislang konnten Beschäftigte erst beim Erstellen der ersten Lohnabrechnung an die Sozialversicherungsträger gemeldet werden. Es handelt sich hierbei um folgende Branchen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft.


Zudem ist geplant, dass Mitarbeiter in den entsprechenden Wirtschaftszweigen permanent offizielle Ausweisdokumente mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen müssen. Im Entwurf zur Novelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist ferner vorgesehen, dass Arbeitgeber "jeden und jede seiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachweislich und schriftlich" auf diese Pflicht hinzuweisen und diesen Hinweis auch bei Prüfungen vorzulegen haben. Die Bußgeldvorschriften im Gesetz sollen verschärft werden.

Dies stellt Arbeitgeber bei kurzfristigen Arbeitskräftebedarf vor besondere Herausforderungen. Welcher Steuerberater oder Servicebüro arbeitet denn am Sonntag oder spätabends? Wer will den zu diesen Zeiten noch sein Lohnbüro besetzten?

Der Gesetzentwurf  ist von der Bundesregierung beschlossen und wird nach dem Sommerpause in den Bundestag eingebracht. Verpassen Sie nichts und lassen Sie sich durch unseren PERSONAL-INFO Newsletter  ständig auf dem neusten Stand halten. In den Newsletter eintragen...

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Mit SB-Lohn dem Online-Abrechnungsservice über das Internet wird garantiert: Für alle Kunden, die Neueinstellungen über die Internet-Erfassungsmaske bis 23:00 Uhr melden wird die Weiterleitung der Sofort-Meldung an die Sozialversicherung auf elektronischem Wege bis 24:00 Uhr garantiert. Danach eingehende Einstellungen werden kurzfristig übermittelt.

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