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Neue Kostenfalle für
kleine und mittlere Unternehmen!
Zum 18.August 2006 ist
das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Kraft getreten.
Schon im Gesetzentwurf
wird auf die Gefahren insbesondere für kleine und mittelständische
Unternehmen hingewiesen:
„Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können
aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur* entstehen, wenn
sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz
genannten Merkmale vornehmen. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche
Dienststellen können schadensersatzpflichtig werden, wenn sie Beschäftigte
oder Bewerberinnen und Bewerber diskriminieren. Welche Kosten in solchen
Fällen entstehen können, lässt sich nicht quantifizieren.“
Was
sind „unzulässige Unterscheidungen“ insbesondere im Personalbereich und
welche Kosten können entstehen? Welcher Aufwand insbesondere welcher
Dokumentationsaufwand entsteht bei Einstellungen und Schulung der
Mitarbeiter. Was habe ich als Unternehmer zu veranlassen?
Große Betriebe und
Konzerne leisten sich eigene Stabsabteilungen und teure Spezialisten – aber
Sie und Ihr Unternehmen sollen den Gürtel ständig enger schnallen!
Und jetzt die gute
Nachricht:
Als Unternehmer oder
Führungskraft haben Sie jedoch einige Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit
einer Klage bzw. eines verlorenen Prozesses deutlich zu senken.
Wichtig ist, dass Sie
sich in Vorbereitung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz selbst und
die notwendigen Anpassungen in der Organisation Ihres Unternehmens
informieren.
Sie können sich das
Wissen und die Werkzeuge der besten Fachleute im Personalbereich sofort
sichern – ohne deren hohe Löhne und Gehälter zu bezahlen.
Individuell erarbeiten
wir mit Ihnen je nach Wissensstand und Unternehmensgröße verschiedene
Möglichkeiten Ihr Unternehmen so auszurichten, dass unzulässige
Unterscheidungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vermieden werden
können.
Bei uns erhalten Sie
umfassende Informationen zur entstehenden Gesetzeslage sowie fundierte
Empfehlungen zur Klagevermeidung, Klageabwehr und Umsetzung der
Organisationspflichten aus dem AGG. Eine ausschließlich juristische
Betrachtungsweise scheidet aus, da die praktische und ökonomisch sinnvolle
Umsetzung in den betrieblichen Alltag unser zentrales Anliegen ist.
Wenn Sie überprüfen
wollen, ob und inwieweit Ihr Unternehmen auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz vorbereitet ist, führt einer unserer Berater mit
Ihnen den Unternehmens-Audit in Ihrem Hause durch. Wie bei der TÜV-Prüfung
für einen PKW werden die bekannten Schwachstellen untersucht und konkrete
Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Das dauert bei den meisten
kleineren und mittleren Unternehmen etwa 2 bis 3 Stunden. Sie erhalten einen
Bericht, der den aktuellen Status und eine Zusammenstellung möglicher
Verbesserungen enthält. Diese Leistung bieten wir zum günstigen Festpreis
an.
Den Arbeitgeber trifft nach
der EU-Richtlinie eine Organisationspflicht, Benachteiligungen aus den
vorgenannten Diskriminierungstatbeständen durch geeignete Vorbereitungen zu
verhindern.
Sie haben sich bereits
informiert, indem Sie ein Seminar bei einem Verband oder Rechtsanwalt
besucht haben?
Wir bieten Ihren zum
günstigen Einheitspreis die Unterstützung bei der praktischen Umsetzung in
Ihrem Betrieb.
AGG-Komplett - der
Umsetzungstag in Ihrem Unternehmen
| Lfd.Nr. |
Maßnahme |
Teilnehmervorschlag |
Zeit ca. |
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1. |
Schulung aller
Führungskräfte
Grundlagen des AGG |
Geschäftsleitung, Personalleitung, Mitarbeiter Personalabteilung, alle
Führungskräfte, die selbst Personalauswahlentscheidungen vornehmen
(Einstellung, Versetzung, Beförderung, Kündigung) , alle Führungskräfte
im Unternehmen, evtl. Betriebsrat |
3, 5 Std. |
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2. |
Check der
Abläufe in der Personalabteilung |
Mitarbeiter
Personalabteilung, Geschäftsleitung, Personalleitung |
1,5 Std. |
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3. |
Maßnahmenplan
zur Umsetzung des Gesetzes im Betrieb (kurz, mittel- und langfristig) |
Geschäftsleitung, Personalleitung |
0,5 Std. |
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4. |
Abstimmung
Maßnahmenplan mit dem Betriebsrat |
Betriebsrat,
Geschäftsleitung, Personalleitung |
0,5 Std. |
AGG Komplett-Angebot
ausdrucken
(PDF 20 KB)
Auszug aus dem Text des AGG:
§12 Abs.1 - Der Arbeitgeber
ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor
Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser
Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Der Arbeitgeber soll in
geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und
Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und
darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine
Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von
Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach
Absatz 1.
Gerne erstellen wir für Sie
ein individuelles Schulungskonzept, mit dem Ihre Führungskräfte nicht nur
das notwendige Wissen zur Diskriminierungsvermeidung erwerben. Sie
dokumentieren damit auch die Umsetzung Ihrer Verpflichtungen. Gern führen
wir die Schulungen auch in Ihrem Hause durch.
Weitere Informationen anfordern
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