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de Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG.


    

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Neue Kostenfalle für kleine und mittlere Unternehmen!

Zum 18.August 2006 ist das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Kraft getreten.

Schon im Gesetzentwurf wird auf die Gefahren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen hingewiesen:   

 „Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur* entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Dienststellen können schadensersatzpflichtig werden, wenn sie Beschäftigte oder Bewerberinnen und Bewerber diskriminieren. Welche Kosten in solchen Fällen entstehen können, lässt sich nicht quantifizieren.“

 Was sind „unzulässige Unterscheidungen“ insbesondere im Personalbereich und welche Kosten können entstehen? Welcher Aufwand insbesondere welcher Dokumentationsaufwand entsteht bei Einstellungen und Schulung der Mitarbeiter. Was habe ich als Unternehmer zu veranlassen?

Große Betriebe und Konzerne leisten sich eigene Stabsabteilungen und teure Spezialisten – aber Sie und Ihr Unternehmen sollen den Gürtel ständig enger schnallen!

Und jetzt die gute Nachricht:

Als Unternehmer oder Führungskraft haben Sie jedoch einige Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit einer Klage bzw. eines verlorenen Prozesses deutlich zu senken.

Wichtig ist, dass Sie sich in Vorbereitung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz selbst und die notwendigen Anpassungen in der Organisation Ihres Unternehmens informieren.

Sie können sich das Wissen und die Werkzeuge der besten Fachleute im Personalbereich sofort sichern – ohne deren hohe Löhne und Gehälter zu bezahlen.

Individuell erarbeiten wir mit Ihnen je nach Wissensstand und Unternehmensgröße verschiedene Möglichkeiten Ihr Unternehmen so auszurichten, dass unzulässige Unterscheidungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vermieden werden können.

Bei uns erhalten Sie umfassende Informationen zur entstehenden Gesetzeslage sowie fundierte Empfehlungen zur Klagevermeidung, Klageabwehr und Umsetzung der Organisationspflichten aus dem AGG. Eine ausschließlich juristische Betrachtungsweise scheidet aus, da die praktische und ökonomisch sinnvolle Umsetzung in den betrieb­lichen Alltag unser zentrales Anliegen ist.

Wenn Sie überprüfen wollen, ob und inwieweit Ihr Unternehmen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorbereitet ist, führt einer unserer Berater mit Ihnen den Unternehmens-Audit in Ihrem Hause durch. Wie bei der TÜV-Prüfung für einen PKW werden die bekannten Schwachstellen untersucht und konkrete Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Das dauert bei den meisten kleineren und mittleren Unternehmen etwa 2 bis 3 Stunden. Sie erhalten einen Bericht, der den aktuellen Status und eine Zusammenstellung möglicher Verbesserungen enthält. Diese Leistung bieten wir zum günstigen Festpreis an.

Den Arbeitgeber trifft nach der EU-Richtlinie eine Organisationspflicht, Benachteiligungen aus den vorgenannten Diskriminierungstatbeständen durch geeignete Vorbereitungen zu verhindern.

Sie haben sich bereits informiert, indem Sie ein Seminar bei einem Verband oder Rechtsanwalt besucht haben?

Wir bieten Ihren zum günstigen Einheitspreis die Unterstützung bei der praktischen Umsetzung in Ihrem Betrieb.

AGG-Komplett - der Umsetzungstag in Ihrem Unternehmen

Lfd.Nr. Maßnahme Teilnehmervorschlag Zeit ca.

1.

Schulung aller Führungskräfte
Grundlagen des AGG
Geschäftsleitung, Personalleitung, Mitarbeiter Personalabteilung, alle Führungskräfte, die selbst Personalauswahlentscheidungen vornehmen (Einstellung, Versetzung, Beförderung, Kündigung) , alle Führungskräfte im Unternehmen, evtl. Betriebsrat 3, 5 Std.

2.

Check der Abläufe in der Personalabteilung Mitarbeiter Personalabteilung, Geschäftsleitung, Personalleitung 1,5 Std.

3.

Maßnahmenplan zur Umsetzung des Gesetzes im Betrieb (kurz, mittel- und langfristig) Geschäftsleitung, Personalleitung 0,5 Std.

4.

Abstimmung Maßnahmenplan mit dem Betriebsrat Betriebsrat, Geschäftsleitung, Personalleitung 0,5 Std.

AGG Komplett-Angebot ausdrucken (PDF 20 KB)

Auszug aus dem Text des AGG:

§12 Abs.1 - Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Schulungskonzept, mit dem Ihre Führungskräfte nicht nur das notwendige Wissen zur Diskriminierungsvermeidung erwerben. Sie dokumentieren damit auch die Umsetzung Ihrer Verpflichtungen. Gern führen wir die Schulungen auch in Ihrem Hause durch.

Weitere Informationen anfordern

 

   


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